Dave Danner Posted July 17, 2012 Posted July 17, 2012 Wenn ein preußischer (z.B.) Offizier wurde in einem anderen Bundestaat stationiert, und ein Kind wurde dort geboren, war das Kind preußischer Staatsangehöriger, oder gilt er als Staatsangehöriger des Staates von seiner Geburt? Oder gab es eine Wahl? Diese Frage gilt auch für andere Kinder, z.B. der Sohn eines in Berlin stationierten Badener. Zum Beispiel: Der später Generalleutnant Albrecht Baron Digeon von Monteton wurde 1887 in Bernburg in Anhalt geboren, weil sein Vater Anton war damals Leutnant im II./IR 93. Die Barone Digeon von Monteton waren brandenburgisch-magdeburgischer Adel (ursprünglich Hugenotten). Im Weltkriege erhielte Albrecht das Friedrichkreuz, obwohl er in einem nicht-anhaltischen Regiment (FAR 46) diente. Hielt das Herzogtum ihn für Anhalter? Der Vater Anton erhielt auch das Friedrichkreuz, aber er war ehemaliger Dreiundneunziger. Ich weiß nicht ob Albrechts Bruder Constantin hatte das AK, aber es ist möglich. mfG
speedytop Posted July 17, 2012 Posted July 17, 2012 Hi Dave, basierend auf den damals zuständigen Gesetzen galt das Abstammungsprinzip (Jus sanguinis = right of blood): http://en.wikipedia....i/Jus_sanguinis Gesetz über die Erwerbung und den Verlust der Bundes- und Staatsangehörigkeit (1870): §3: "Durch die Geburt, auch wenn diese im Auslande erfolgt, erwerben eheliche Kinder eines Norddeutschen die Staatsangehörigkeit des Vaters, ..." And there is a military convention between the "Norddeutscher Bund" and Baden (1870): http://www.verfassun...ntion-baden.htm §15: "Die persönlichen Verhältnisse der dem Großherzogthum nicht angehörigen Personen, welche bei den im Großherzogthum garnisonirenden Truppen dienen, sammt deren Familien, werden durch die Verlegung ihres Domizils in das Großherzogthum nicht verändert; vielmehr bleiben jene Personen in ihrem bisherigen Unterthanenverhältniß. Ihr eheliches Güterrecht, die Erbfolge in ihre Verlassenschaft, die Bevormundung ihrer Hinterbliebenen richtet sich nach den Rechtsnormen ihrer Heimath. ... Das Gleiche gilt für die dem Großherzogthum Baden angehörigen Personen, welche bei einem außerhalb des Großherzogthums garnisonirenden Truppentheile dienen." Therefore was a Prussian child, born in Baden, furthermore a Prussian and not a Badener. And a Badener, born in Berlin, remained a Badener. Uwe
Dave Danner Posted July 19, 2012 Author Posted July 19, 2012 Vielen Dank! Also vielleicht Digeon von Monteton war ein Art Ehrenbürger des Herzogtums.
elbavaro Posted February 11, 2013 Posted February 11, 2013 Anders in Bayern: Bayer ist/wird man durch Heirat, durch Einbürgerung oder durch Geburt. Ergo: wer in Bayern geboren wurde, war Bayer.
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