The background of his "von" is, that his forefather was a son of a danish Major. The german office did proof that history and said, he was not a "von" That´s why he was a "von" until 1895. Here is te german text about the history: Im Falle der Familie »von Vett« wurde der Ermächtigungsweg dafür genutzt, um nach zweifelhaften Voraussetzungen doch noch in eine zumindest behördlich anerkannte Situation zu gelangen, die es dem Namensträger ermöglichte, einen adelig klingenden Namen zu tragen, der früher einmal durch Vorfahren im Ausland begründet worden war. Denn im Vorwege hatte bereits im 19.Jahrhundert Kaspar Detlev Vett als dortiger Offizier den dänischen persönlichen Adelsstand erhalten. Aber auch der nach Preußen eingewanderte Sohn Detlev Heinrich Vett (1859-1927) wollte des Adels durchaus teilhaftig werden und nannte sich daher »von Vett«. Da Detlev Heinrich Berufsoffizier war und diese Gruppe seit dem Jahre 1884 - wie schon oben erwähnt im Falle Burstin - einer Überwachung des Heroldsamtes in Bezug auf die Adelseigenschaft unterlag, [90] kam es schon bald zu Untersuchungen bezüglich der Adelsführung. Die Untersuchung ergab, daß der am 25.Februar 1881 zu Ratzeburg verstorbene Revierförster Caspar von Vett aus seiner Ehe mit Anna geborene von Ancken folgende Nachkommen hinterlassen: Hermann von Vett (Ökonom), Caspar von Vett (Bauführer bei der Eisenbahn), Helene von Vett, Claus von Vett (verschollen), Detlev [Heinrich] von Vett (Premier-Leutnant) sowie Henriette Buddenberg geborne von Vett. Die Familie behauptete, altadelig zu sein, ohne dass irgendwelche Nachweise darüber vorlagen. Diese wurden dann amtlicherseits angefordert. Es wurde festgestellt, dass der verstorbene Revierförster Sohn eines dänischen Majors war. Die Familie führte die Ahnen angeblich zurück bis in das mittelalterliche Jahr 964. Im Schreiben des Heroldsamtes vom 13.November 1890 heißt es, Detlef von Vett „hat bei des Kaisers und Königs Majestät ein Immediatgesuch eingereicht, worin er um Allerhöchste Genehmigung zur Weiterführung des Namens »von Vett« bittet“. Das Heroldsamt bat nun - wie üblich bei Nobilitierungswünschen - bei den provinziellen Behörden um Aufschluß über die persönlichen, Familien- und Vermögensverhältnisse der Familienmitglieder von Vett. Das Heroldsamt wies darauf hin, dass im Altonaer Adressbuch unter „von Vett“ ein Bademeister und ein Kaufmann aufgeführt werden. Es wisse aber nicht, ob und wie sie verwandt seien. Henriette von Vett war mit dem Arzt Dr. Buddenberg verheiratet. Dieser sei früher »Fortschrittsmann« gewesen, würde sich aber seit einigen Jahren politisch neutral verhalten. Man forschte auch über die Namensträger in Altona, welche die Söhne eines verstorbenen Tierarztes waren. Der Tierarzt war ein Bruder des oben erwähnten Försters. Immerhin war der Tierarzt mit einer geborenen Grabau verheiratet, deren Bruder Professor in Jena war. Der Kaufmann von Vett war allerdings wegen Vergehens gegen die Konkursordnung im Jahre 1885 zu 14 Tagen Gefängnis verurteilt und wegen Übertretungen wiederholt polizeilich bestraft worden. Vermögen besäßen sie alle nicht, hätten aber ihr »gutes Auskommen«. Es wurden dann noch weitere Familienmitglieder und Namensträger überprüft. Schließlich heißt es in einem Schreiben des Königlichen Heroldsamtes vom 13. Mai 1891 dann: „Des Kaisers und Königs Majestät haben in Gemäßheit der Allerhöchsten Cabinets-Order d.d. Berlin den 27 April 1891 das Immediatgesuch des Premier-Leutnants und Adjutanten im Infanterie-Regiment v.Stülpnagel, Vett, betreffend die Genehmigung zur Beibehaltung des von ihm bisher geführten, aus dänischem Personaladel herrührenden Adelsprädikats »v.«, mithin des Namens »von Vett«, abgelehnt. [91] Trotzdem muß ihm wohl späterhin gestattet worden sein, sich des nichtadeligen Namen »von Vett« zu bedienen, da er in dieser Schreibweise in die Ranglisten aufgenommen wurde. Als Oberst und Kommandeur des Kulmer Infanterie-Regiments Nummer 141 mit Garnison in Westpreußen war Detlev von Vett zum Ende seiner militairischen Karriere in den Ersten Weltkrieg gezogen, zuletzt Kommandeur der 216.Infanterie-Division und schließlich als Königlich Preußischer Generalleutnant außer Diensten entlassen worden. [92] Anfang August 1920 schließlich erreichte der Offizier, nachdem es vermutlich Konflikte um die Namensführung gegeben hatte, eine Ermächtigung zur Namensführung »von Vett«, freilich ohne auch hier eine Adelseigenschaft erlangen zu können. [93] [90] = Siehe hierzu Claus Heinrich Bill: Das »von« und »v.« in den preußischen Ranglisten. Zur Frage der adelsrechtlichen Bedeutung verschiedener Schreibweisen von Adelszeichen, in: Nobilitas Zeitschrift für deutsche Adelsforschung, Jahrgang VI. (2005), Folge 26, Seite 1290-1314[91] = Eigene Aufzeichnungen im Institut Deutsche Adelsforschung[92] = Deutscher Offizierbund (Hg.): Ehren-Rangliste des ehemaligen deutschen Heeres, Berlin 1926, Seite 316[93] = Sie hierzu die für diesen Aufsatz nicht benutzte Akte im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz in Berlin-Dahlem: I.Hauptabteilung, Bestand Heroldsamt Repositur 176 VI. Nummer V 46 (Akte über die mögliche Adelsqualität der Familie Vett im 19./20.Jahrhundert in Nordostdeutschland und Bundesarchiv Berlin, Bestand R 1001, Akte Nr.1368, nach Bl.124, Laufende Nummer 49, pag.35 Source: http://home.foni.net/~adelsforschung2/namensaenderung.htm